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| IGeL-Liste | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sie sind Mitglied der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und haben einen hohen Anspruch an Ihre Gesundheitsversorgung? Dann sind individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) genau das richtige für Sie! Normalerweise können Sie Ihren Arzt für Behandlungen kostenlos in Anspruch nehmen. Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten für alle ärztlichen Leistungen, die zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen gehören. Im Einzelfall gibt es allerdings eine Vielzahl von Diagnose- und Behandlungsmethoden,
die medizinisch sinnvoll sind, aber trotzdem nicht von den Krankenkassen
erstattet werden: IGeL-Leistungen. Nach Definition der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sind Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL-Leistungen) Leistungen, die von Patientinnen und Patienten nachgefragt werden, ärztlich empfehlenswert oder aufgrund des Patientenwunsches ärztlich vertretbar sind. Vor Inanspruchnahme einer IGeL-Leistung sollten Arzt und Patient unbedingt eine schriftliche Vereinbarung treffen.
Der Arzt muss vorher umfassend über die IGeL-Leistung aufklären.
Er muss dem Patienten erklären, warum die Krankenkasse die Kosten
nicht übernimmt. In der Vereinbarung muss der Patient ausdrücklich
erklären, dass er die Leistung wünscht und weiß, dass
er sie selbst bezahlen muss. Der Arzt muss seine Leistung genau beschreiben
und das voraussichtliche Honorar in Euro beziffern. Beispiele für Individuelle Gesundheitsleistungen:
Eine ausführlichere IGeL-Liste
können Sie dem MedWell-Gebührenverzeichnis (MEGO) entnehmen
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